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Kindsvertretung und Verfahrens-beistandschaft

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Kindsvertretung und Verfahrens-beistandschaft

Daniel Gnägi Sozialpädagoge FH / BLaw / CAS Kindesvertretung / Verfahrensbeistandschaft

Daniel Gnägi vertritt in Behördenverfahren (Eheschutz/Scheidung und Kindesschutzverfahren) Kinder und Jugendliche. Er berät die Kinder, die Eltern, das Familiensystem und die Behörden.

Den Kindern eine Stimme geben, wenn über ihre weitere Lebenssituation entschieden wird.

Die Partizipation leben und den Kindern das Recht geben, d.h. ihren eigenen Willen im gesamten Verfahren einzubringen, sie dabei zu begleitet, zu informieren und sich für ihr Kindeswohl einzusetzen.

Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung in der Begleitung von Familien mit Kindern, erlebte er oft, wie es den Eltern im akuten Paarkonflikt nicht mehr gelingt, die Bedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen und diese unabhängig von sich auch zu vertreten.

Gerne setz er sich für die Interessen und das Recht der Kinder oder Jugendlichen ein, damit sie in den innerfamiliären Konflikten oder in Verfahren angehört werden.

Der Nutzen und wichtigste Kriterien für die Einsetzung einer Rechtsvertretung, gem. www.kinderanwaltschaft.ch

Nutzen einer Rechtsvertretung

  • Partizipation des Kindes im gesamten Verfahren ist gesichert
  • Kind hat eine eigene Stimme im Verfahren (Kindeswille wird eingebracht)
  • Kinder sind während des gesamten Verfahrens begleitet und informiert
  • Professionell aufbereitete Informationen (v. a. Sicht des Kindes) stehen zur Verfügung
  • Weiterführende Sachverhaltserkenntnisse und ergänzende Informationen zur Entscheidungsfindung können genutzt werden
  • Entscheidende Behörde oder Gericht kann objektivere Stellung einnehmen
  • Entspannung in angespanntem familiärem Konflikt ist leichter möglich
  • Chance auf einvernehmliche und nachhaltigere Lösung steigt
  • Kooperationsbereitschaft der Akteure nimmt zu
  • Höhere Verfahrenseffizienz hilft Kosten einzusparen

Kriterien für die Einsetzung einer Rechtsvertretung

  • Kind ist objektiv nicht in der Lage, das Verfahren ohne Rechtsvertretung zu bestreiten
  • Kind ist in subjektiver Hinsicht überfordert
  • Fremdplatzierung des Kindes
  • Antrag des urteilsfähigen Kindes oder eines Elternteils
  • Verfahren, in dem schwerwiegende Entscheidungen für die Zukunft des Kindes (z. B. zentrale Fragen bezüglich Ausbildung oder Gesundheit) getroffen werden
  • Eltern stellen unterschiedliche Anträge, was zu einem Loyalitätskonflikt des Kindes führt
  • Vorliegen von psychischer und/oder physischer Gewalt der Eltern gegenüber dem Kind
  • Systematische Falschinformation bzw. Manipulation des Kindes durch einen oder beide Elternteile
  • Erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der gemeinsamen Anträge der Eltern
  • Langwierige Abklärungen bei komplexen Familiensituationen, wenn der Gegenstand des Verfahrens noch unklar ist bzw. ein langes und komplexes Verfahren sich abzeichnet
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