Kanton Bern
nach KJA Vorgaben
Private und ausserkantonale Aufträge, ab 01.01.2026
Wir erstellen Ihnen gerne zu Beginn eine Offerte oder ein Kostendach
| Direktkontakt (SPF / Coaching / Begleitung) | SFr. 133.-/Stunde |
| Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts/ Besuchsrechtsübergaben – Individuelle Begleitung (UWB) | SFr. 133.-/ Stunde |
| Wegpauschale ab Niederbipp | SFr. 133.-/Stunde |
| Fallbezogene Arbeit (z.B.: Journaleinträge, Sitzungen, Austasuch mit Fachpersonen, Inter- und Supervisionen) | SFr. 133.-/Stunde |
| Wochenend- und Feiertag-, sowie Abendzulage (22.00 bis 7.00 Uhr) SFr. 70.-/ Stunde | SFr. 70.-/ Stunde |
Übersetzungen und der Zuzug von spezifischen Fachpersonen gehen zulasten der Zuweiser.
Wir rechnen monatlich über die geleisteten Aufträge ab und weisen die Wegkosten separat aus.
Termine die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, stellen wir vollumfänglich in Rechnung.

